Sind Sie zu schnell gefahren? Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Bei diesen und anderen Problemen rund um das Thema „Fortbewegung“ sind Sie gut beraten, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur eine sofortige und umfassende Betreuung sichert den Erfolg. Eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten wird formell oder materiell nicht ordnungsgemäß verfolgt und muss daher bei fachkundiger Betreuung eingestellt werden. Unsere Spezialkenntnis der Rechtsprechung zu Einzelfragen sichert optimale Ergebnisse, wenn es sich z.B. um Fahrverbote oder Fahrerlaubnisentziehungen handelt.
Im Verkehrsunfallrecht sind besondere Kenntnisse erforderlich, wenn es z.B. um Kürzungen durch die Versicherungen bei Reparaturkosten oder andere Positionen sowie um Haftungsfragen und Quoten geht. Das Quotenvorrecht überfordert in der Regel jeden Laien.
- Verkehrsunfälle (Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Regressverfahren der Versicherer)
- Ansprüche aus der Kaskoversicherung
- Versicherungsfragen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse sowie alle anderen bußgeldbewehrten Vergehen und dabei die Vermeidung von Fahrverboten und von „Punkten“
- Führerscheinentzug
- Auseinandersetzungen mit der Führerscheinbehörde