Unsere Mandanten beraten und vertreten wir vor und während der Ehe und
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, bei Trennung, Scheidung und
Aufhebung.
Die Schwerpunkte im Einzelnen sind dabei:
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Lebenspartnerschaftsverträge
Vertretung in:
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsverfahren
- Güterrechtsverfahren
- Kindschaftsverfahren
- Adoptionsverfahren
- Ehewohnungs- und Haushaltsverfahren
- Sonstigen Familiensachen betreffend vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche
zwischen Verlobten, Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern-Kind Verhältnis, aus dem
Umgangsrecht