- Geltendmachung und Durchsetzung von Berufs- und Erwerbsminderungsrenten
- Durchsetzung von Pflegestufen (I – III)
- Anerkennung eines GdB
- Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Durchsetzung von Hilfsmittelkosten, wie die Übernahme von Kosten für orthopädische Schuhe oder für speziell angefertigte Rollstühle etc.
Sozialrecht
ek
2019-05-08T20:32:41+02:00